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Schon wieder! Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.08.2015
In der aktuellen Düsseldorfer Tabelle ab 01. August 2015 wurden zum ersten Mal seit 2010 auch die Bedarfssätze für Kinder angehoben, basierend auf der Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags.
Nachdem in der Düsseldorfer Tabelle 2015 –Stand 01.01.2015 wieder nur die Selbstbehalte erhöht wurden, an den Leistungen für den Kindesunterhalt jedoch keine Änderung stattfand, profitieren jetzt endlich die Kinder durch einen höheren Zahlbetrag.
Gegebenenfalls bekommt auch Ihr Kind mehr Unterhalt?
Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden sie unten oder als PDF-Download in unserem Download-Bereich.
Weiterhin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch neue Leitlinien zum Unterhalt veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Leitlinien finden Sie ebenfalls als PDF-download in unserem Download-Bereich.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Jan Braumann
Eingestellt am 17.11.2015 von J. Braumann
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