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Neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 01.01.2015 –
In der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2015 wurden nur die Selbstbehalte erhöht, an den Leistungen für den Kindesunterhalt fand keine Änderung statt. Die Erhöhung der Selbstbehalte war nötig geworden, da diese sich der Regelsatz der Grundsicherung (Hartz IV) zum 01.01.2015 erhöht hat. Die Unterhaltssätze für Kinder orientieren sich am Kinderfreibetrag, der vom Gesetzgeber allerdings nicht geändert wurde, weshalb sich auch die Unterhaltsleistungen für Kinder nicht erhöhen.
Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden sie unten oder als PDF-Download in unserem Download-Bereich.
Aus der Erhöhung der Selbstbehalte könnte sich auch für Sie eine Reduzierung des von Ihnen zu zahlenden Unterhaltes ergeben. Dies bedarf einer genauen Berechnung und Prüfung.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Jan Braumann
Eingestellt am 28.04.2015 von J. Braumann
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