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Änderung der Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2016 -
Zum 01.01.2016 werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben.
Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 7 Euro auf 335 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 8 Euro auf 384 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 450 Euro statt bisher 440 Euro.
Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben künftig sogar Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.
Gegebenenfalls bekommt auch Ihr Kind mehr Unterhalt?
Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden sie unten oder als PDF-Download in unserem Download-Bereich.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Jan Braumann
Eingestellt am 05.02.2016 von J. Braumann
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