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Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2019-

Die Düsseldorfer Tabelle dient seit Jahren als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Eingeführt im Jahre 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bildet sie nunmehr seit 50 Jahren die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts.

Die neuerliche Anpassung wurde vom OLG Düsseldorf am 29.11.2018 für den Zeitraum ab 01.01.2019 veröffentlicht.

Diese Unterhaltstabelle finden Sie weiter unten als download.

Dabei hat die Düsseldorfer Tabelle selbst keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch von den Gerichten bei einer Unterhaltspflicht und Unterhaltsberechnung so akzeptiert wird. Dem Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss darüber, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.Ab dem 01.01.2019 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.

Der Justizminister hat am 28.09.2017 die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen (BGBl. 2017, 3525), wonach sich eine Erhöhung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder für die kommenden Jahre ergibt.

Zum 01.01.2019 werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 10 Euro auf 358 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7 Euro auf 406 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 476 Euro statt bisher 467 Euro.

Bei den in der Tabelle veröffentlichten Werten handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des Kindes selbst, jedoch noch nicht um den tatsächlichen Zahlbetrag. Der Unterhaltsschuldner darf hier aber das Kindergeld vom Tabellenbetrag kürzen, so dass sich der endgültige Zahlbetrag ergibt. Die Kindergeldanrechnung erfolgt bei Minderjährigen je zur Hälfte, bei privilegiert Volljährigen in vollem Umfang.

Ob sich eine Erhöhung oder Reduzierung des Unterhaltes ergibt, bedarf jedoch der Einzelfallprüfung.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2019-
Speichern Öffnen Duesseldorfer-TabelleStand-01.01.2019-.pdf (199,00 kb)


Eingestellt am 03.12.2018 von J. Braumann
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