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Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2020-

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020

Laut OLG Düsseldorf sind folgende Änderungen bei der neuen Düsseldorfer Tabelle zu beachten: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2020 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 369 Euro statt bisher 354 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 424 Euro statt bisher 406 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 497 Euro statt bisher 476 Euro.

Selbstbehalt steigt 2020 nach 5 Jahren zum ersten Mal wieder leicht an

Eine weitere Änderung gegenüber dem Vorjahr gibt es beim notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Unterhaltsschuldners. Nachdem der Selbstbehalt 5 Jahre lang überhaupt nicht angepasst wurde, gibt es nun eine leichte Erhöhung von 1080 Euro auf 1160 Euro. Insbesondere die Wohnkostenpauschale ist von 380 auf 430 Euro gestiegen. Beim Selbstbehalt hatten vor allem verschiedene Interessenvereinigungen der Unterhaltspflichtigen eine deutlich stärkere Erhöhung gefordert.

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Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2020-
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Eingestellt am 11.05.2021 von J. Braumann
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