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Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2018 -

Zum Jahreswechsel trat die neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt in Kraft. Ab dem 01.01.2018 haben alle unterhaltsberechtigten Kinder einen Anspruch auf höheren Unterhalt.

Doch ist das wirklich so?

Eine Ausnahme stellen bereits die volljährigen Kinder dar. Es wurde keine Anhebung der Unterhaltssätze vorgenommen.

Erstmals seit 10 Jahren wurden zum 01.01.2018 auch die Einkommensgruppen angehoben. Dadurch kommt es in der Regel dazu, dass sich der Zahlbetrag im Vergleich zu 2017 reduziert. D.h. der Unterhaltspflichtige zahlt in 2018 im Vergleich zu 2017 weniger unter sonst gleichen Bedingungen (gleiches Nettogehalt und gleiche Altersgruppe des Kindes).

Zwei Beispiele zeigen die Folgen:

• Der Unterhaltspflichtige hat ein Nettoeinkommen von rund 2.000,00 Euro. Für ein dreijähriges Kind betrug der empfohlene Unterhalt bisher 281,00 Euro nach Verrechnung des Kindergeldes und künftig Euro 269,00 Euro.

• Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von etwa 5.000,00 Euro. Die Empfehlung der Düsseldorfer Tabelle für ein dreizehnjähriges Kind lautete bisher 640,00 Euro nach Verrechnung des Kindergeldes. Künftig sind es 613,00 Euro.

Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2018
• für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348,00 Euro statt bisher 342,00 Euro,
• für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) 399,00 Euro statt bisher 393,00 Euro,
• für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 467,00 Euro statt bisher 460,00 Euro.
Gleichzeitig wird die unterste Einkommensgruppe von maximal 1.500,00 Euro auf 1.900,00 Euro Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen erhöht. Auch die anderen Einkommensgruppen werden angepasst.

Ob sich eine Erhöhung oder Reduzierung des Unterhaltes ergibt, bedarf jedoch der Einzelfallprüfung.

Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden sie unten oder als PDF-Download in unserem Download-Bereich.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2018 -
Speichern Öffnen Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf (226,94 kb)


Eingestellt am 23.01.2018 von J. Braumann
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