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Rechtsanwalt Jan Braumann - Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim a.d. Ruhr

Rechtsanwalt und Notar
Jan Braumann
Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht - Jan Braumann

Ich wurde 1969 in Essen geboren, wuchs in Mülheim an der Ruhr auf und schloss meine schulische Laufbahn 1990 am Otto-Pankok-Gymnasium mit dem bestandenen Abitur ab. Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG in Düsseldorf nahm ich im Wintersemester 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität zu Münster auf, welches ich mit dem ersten Staatsexamen 1997 abschloss. Im Anschluss folgte der juristische Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Düsseldorf. Im Jahre 2000 absolvierte ich das zweite Staatsexamen.

Im Frühjahr 2001 trat ich als Rechtsanwalt in die Anwaltskanzlei Dr. Giesen Finck & Partner in Mülheim an der Ruhr ein. Seit 2005 bin ich Fachanwalt für Familienrecht.

Im Jahre 2008 wurde ich Partner der Kanzlei, die seit diesem Zeitpunkt als Dr. Giesen Klemann Braumann & Partner in Mülheim an der Ruhr firmiert.

Seit dem Jahre 2020 bin ich vom Präsidenten des OLG Düsseldorf als Notar mit Amtssitz in Mülheim an der Ruhr bestellt.

Meine Haupttätigkeit als Notar in Mülheim an der Ruhr ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei bin ich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Meine Aufgabe als Notar der Anwaltskanzlei Dr. Giesen Klemann Braumann & Partner besteht darin, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass ich ihren Willen urkundlich erfassen kann.

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf Grund meiner Interessen und natürlich basierend auf meiner Fachanwaltschaft im Bereich Familienrecht.

Als Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nötig, die man auf dem jeweiligen Fachgebiet sammeln muss und die in erheblichem Maße das übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt und die praktische Erfahrung im Beruf als Rechtsanwalt vermittelt wird.

Die theoretischen Kenntnisse zur Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt, in meinem Fall Fachanwalt für Familienrecht, werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang vermittelt, der sämtliche Bereiche des Fachgebietes umfassen muss. Den Erwerb der theoretischen Kenntnisse habe ich durch schriftliche Leistungskontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.

Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbstständige Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen nachzuweisen. Im Familienrecht sind mindestens 120 praktische Fälle innerhalb von 3 Jahren zu bearbeiten. Eine solch erhebliche Zahl ist nur dann zu erzielen, wenn der Rechtsanwalt einen sehr deutlichen Schwerpunkt seiner Arbeit als Anwalt für Familienrecht hat.

Wer zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer ermächtigt wird, muss auf dem jeweiligen Fachgebiet jährlich an umfangreichen Fortbildungen teilnehmen oder selbst dozierend tätig sein und dies der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen.

Meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sind Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht insbesondere Unternehmensnachfolge und Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) und allgemeines Zivilrecht.

Für sämtliche Fragen rund um das Familienrecht und die anderen Rechtsgebiete stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne hier zur Verfügung.

Ihr Jan Braumann

Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr


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