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Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2017 -

Ab dem 01. Januar 2017 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Dabei haben Trennungskinder in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung.

Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilte, werden die Mindestbedarfssätze ab 01. Januar 2017 erhöht.

Demnach steigt der niedrigste Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um 7 Euro auf 342 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 11 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 393 Euro. Kinder mit einem Alter von 12 bis 17 Jahren erhalten 460 Euro pro Monat. Damit steigt der Bedarfssatz um 10 Euro. Bei volljährigen Kindern steigt der Mindestbedarf um 11 Euro auf 527 Euro.

Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen ändert sich dabei jedoch nicht.

Gegebenenfalls bekommt auch Ihr Kind mehr Unterhalt?

Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden sie unten oder als PDF-Download in unserem Download-Bereich.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2017 -
Speichern Öffnen Duesseldorfer-Tabelle-1-Januar-2017.pdf (233,40 kb)


Eingestellt am 01.02.2017 von J. Braumann
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