Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2026-
- Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden angehoben.
- Die Anmerkungen der Tabelle wurden um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt ergänzt.
- Die Anmerkungen der Tabelle wurden um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt.
Ferner hat das OLG Düsseldorf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) Stand: 01.01.2026 überarbeitet und veröffentlicht.
Auswirkungen für Sie?
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Jan Braumann
Eingestellt am 05.01.2026 von J. Braumann
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