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Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2026-

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am 1.12.2025 die ab dem 1.1.2026 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt. Die Änderungen gegenüber 2025 sind:

- Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden angehoben.

- Die Anmerkungen der Tabelle wurden um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt ergänzt.

- Die Anmerkungen der Tabelle wurden um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt.

Ferner hat das OLG Düsseldorf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) Stand: 01.01.2026 überarbeitet und veröffentlicht.

Auswirkungen für Sie?

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2026-
Speichern Öffnen DT_2026.pdf (124,80 kb)
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) Stand: 01.01.2026
Speichern Öffnen Leitlinien-NRW-2026.pdf (318,39 kb)


Eingestellt am 05.01.2026 von J. Braumann
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