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Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2025-

Auch dieses Jahr, 01.01.2025 und die neue Düsseldorfer Tabelle!

Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar und wie immer natürlich hier!

Für den Unterhaltsbedarf ist die Düsseldorfer Tabelle die anerkannte Richtlinie und gibt den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder an. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert.

Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle (DTB) zum 1. Januar 2025 um knapp 1 Prozent angehoben. So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 480 auf 482 €, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 551 auf 554 €, in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 645 auf 649 € und für volljährige Kinder von 689 auf 693 €. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an.Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, Selbstbehalt, bleibt gleich, wie bisher 1450 € für Erwerbstätige und von 1200 € für Nichterwerbstätige.

„Musste ein Update der Düsseldorfer Tabelle 2025 sein? Wird da nicht mehr Aufwand geschaffen als die Unterhaltserhöhung bringt, Aufwand bei Jugendämtern, bei und zwischen den Trennungseltern?“, fragt die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich. Hat Sie Recht?

Dennoch bleibt die Düsseldorfer Tabelle im Wesentlichen die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes.

Auswirkungen für Sie?

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2025-
Speichern Öffnen DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote-1.pdf (141,31 kb)


Eingestellt am 11.02.2025 von J. Braumann
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