Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2024-
Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar und wie immer natürlich hier!
Für den Unterhaltsbedarf ist die Düsseldorfer Tabelle die anerkannte Richtlinie und gibt den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder an. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert.
Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern und wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf 2023 angehoben. Auch 2024 gibt es eine Erhöhung. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt der monatliche Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen bis 2100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bei 480 Euro. Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag ab 2024 bei 551 Euro. Für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr liegt der Mindestunterhalt 2024 bei 645 Euro. 689 Euro muss man für Kinder ab 18 Jahren zahlen.
Nachdem die Beträge seit dem Jahr 2022 erheblich gestiegen sind, steigen sie nun erneut. Bereits infolge der Veröffentlichung der neuen Mindestunterhaltsverordnung des Bundes (§ 1612a Absatz 1, BGB), die als Grundlage der Düsseldorfer Tabelle gilt, wurde davon ausgegangen, dass die Beträge in diesem Jahr um mehr als neun Prozent gegenüber 2023 und um 20 Prozent im Vergleich mit dem Jahr 2022 steigen. Dies hat sich nun bestätigt. In Zahlen beträgt die Erhöhung verglichen mit dem Vorjahr rund 9,8 Prozent.
Diese Entwicklung wird zwischenzeitlich von verschiedenen Stellen kritisiert.
„Die Vorsitzende des ISUV e.V. – Verband Unterhalt und Familienrecht, Melanie Ulbrich: „Der Unterhalt wird in der DTB ständig weiter nach oben getrieben. Die jüngste Erhöhung um 9% zeigt, dass die Abhängigkeit der DTB vom Sozial- und Steuerrecht grundlegend falsch ist, weil dies politisch bestimmte Standards sind. Fakt ist und daran kommt niemand vorbei, es kann nur das verteilt werden, was in der Trennungsfamilie an Geldmitteln vorhanden ist. Hieran hat sich die Höhe des Kindesunterhalts zu orientieren.“
Dennoch bleibt die Düsseldorfer Tabelle im Wesentlichen die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes.
Auswirkungen für Sie?
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Jan Braumann
Eingestellt am 11.04.2024 von J. Braumann
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