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Neue Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2022-

Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar und natürlich hier!

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu.

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der „Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021“ (BGBl. 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022:

• für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 396 Euro (Anhebung um 3 Euro),
• für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 455 Euro ( Anhebung um 4 Euro),
• für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 533 Euro (Anhebung um 5 Euro).

Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 Euro unverändert. Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ergibt, kann von dem Mindestbedarf von 860 Euro nach oben abgewichen werden.

Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle (Einkommen bis zu 5.500 Euro) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 16.09.2020 – XII ZB 499/19 -, ist die Düsseldorfer Tabelle um weitere Einkommensgruppen aufgestockt worden. Es sind beginnend mit einem bereinigten Einkommen von 5.501 Euro fünf weitere Einkommensgruppen gebildet worden. Die Tabelle endet jetzt mit einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro (200 % des Mindestbedarfs).
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Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr Jan Braumann steht Ihnen für sämtliche Fragen im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nehmen hier Kontakt auf.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Jan Braumann

Düsseldorfer Tabelle -Stand 01.01.2022-
Speichern Öffnen Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf (184,40 kb)


Eingestellt am 13.12.2021 von J. Braumann
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